Häufige Fragen
Kommt der Berater von der Versicherung?
Antwort..Nein. rehacare ist ein unabhängiges und neutrales Unternehmen, das bereits 2004 als erster Reha-Dienstleister von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein anerkannt wurde.
Wer bezahlt rehacare?
Antwort..Unsere Leistungen sind für Sie kostenlos, wenn mit dem eintrittspflichtigen Versicherer Einigkeit über die Einschaltung erzielt wurde. Die Versicherung bezahlt unsere Leistungen, weil sie dasselbe will wie Sie: dass Sie so bald und so gut wie möglich wieder Ihren Platz in der Gesellschaft und im Berufsleben finden.
Wer bekommt meine Daten und Informationen?
Antwort..Natürlich berichten wir den Auftraggebern über unsere Arbeit. Es werden jedoch nur Informationen weitergegeben, die für Ihre Rehabilitation wichtig sind.
Muss ich bei allem mitmachen?
Antwort..Nein. Unser Angebot ist freiwillig. Wir machen Ihnen Vorschläge, welches Vorgehen nach unseren Erfahrungen in Ihrer Situation sinnvoll ist. Sie können unsere Vorschläge aber jederzeit ablehnen oder die Zusammenarbeit mit uns beenden. Schadensersatzrechtliche Nachteile hat dies für Sie nicht.
Was haben Sie davon, wenn rehacare Ihnen zur Seite steht?
Antwort..Ein Unfall kann von einer Sekunde auf die andere das ganze Leben verändern. Die Folgen sind vielfältig und meist unübersehbar: Es können gesundheitliche Probleme auftreten, vielleicht können Sie Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben, sich nicht mehr frei in Ihrer eigenen Wohnung bewegen.
Auch bei den alltäglichen Dingen sind Sie plötzlich auf die Hilfe Fremder angewiesen. Keiner fühlt sich zuständig, man schickt Sie von hier nach da und Ihre Situation wird nicht besser.
Bei all diesen Schwierigkeiten können wir weiterhelfen. Wir beraten Sie und zeigen Ihnen Wege und Möglichkeiten, um Ihre Situation zu verbessern. Ob es sich um medizinische oder berufliche Probleme handelt, ob Sie Hilfe bei der Pflege, beim Umbau der Wohnung oder ein Auto brauchen.
Kann Reha-Management auch seitens des Rechtsanwalts vorgeschlagen werden?
Antwort..Ja, selbstverständlich. Es muss lediglich mit dem eintrittspflichtigen Versicherer Einigkeit über die Einschaltung erzielt werden und die Kostenübernahme geklärt sein.
Ist die Zustimmung des vertretenden Rechtsanwalts für die Einschaltung von rehacare notwendig?
Antwort..Ja. Wesentliches Merkmal eines erfolgreichen Reha-Managements ist die Freiwilligkeit und Motivation des Betroffenen. Ein erzwungenes Einverständnis kann nicht zum Erfolg führen, da unsere Arbeit nur dann erfolgreich sein kann, wenn sie von Vertrauen und Kooperationsbereitschaft geprägt ist. Daher ist die Einigkeit zwischen Ihnen, Ihrem Rechtsanwalt und der Versicherungsgesellschaft über die Einschaltung von rehacare eine wichtige Voraussetzung.