Reha-Management mit Auszeichnung.

Unabhängig – objektiv – transparent

Bereits 2002 hat die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins zusammen mit rehacare einen so genannten „Code of Conduct“ (Verhaltensregeln) für das Reha-Management erarbeitet. Hier sind die Grundregeln für die Tätigkeit des Reha-Dienstleisters festlegt und geregelt.
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht erkennt einen Rehabilitationsdienst nur dann an, wenn er sich verpflichtet, nach den Regeln des „Code of Conduct“ des Reha-Managements zu verfahren und die Voraussetzungen, die zu dessen Konkretisierung geschaffen wurden, zu erfüllen. Als erster Reha-Dienst in Deutschland wurde rehacare von der ARGE Verkehrsrecht anerkannt.


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